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Chancenkarte Deutschland 2026: Voraussetzungen, Punkte und Jobsuche

Chancenkarte Deutschland 2026 erklärt: Voraussetzungen, Punktesystem, Finanzierungsnachweis, erlaubte Arbeit und Jobsuche.

Chancenkarte Deutschland 2026: Voraussetzungen, Punkte und Jobsuche

Die Chancenkarte Deutschland 2026 ermöglicht qualifizierten Menschen aus Drittstaaten, zur Arbeitssuche nach Deutschland einzureisen, ohne bereits einen festen Arbeitsvertrag vorweisen zu müssen. Sie ist jedoch weder eine automatische Arbeitserlaubnis für jede Beschäftigung noch eine Garantie dafür, später dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.

Eine gute Vorbereitung beginnt deshalb schon vor der Einreise. In den aktuellen EUJoby Stellenangeboten in Deutschland können Sie nach passenden Positionen suchen, Anforderungen vergleichen und sich bei geprüften Arbeitgebern bewerben. Parallel sollten Sie klären, über welchen der beiden Zugangswege Sie die Chancenkarte erhalten können und welche Nachweise erforderlich sind.

Wichtiger Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel wurden am 9. September 2026 anhand offizieller deutscher Quellen geprüft. Finanzierungsbeträge und Verfahrensdetails können sich ändern. Kontrollieren Sie deshalb vor der Antragstellung immer die aktuellen Informationen der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Für wen ist die Chancenkarte gedacht?

Die Chancenkarte richtet sich vor allem an Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation. EU- und EFTA-Staatsangehörige benötigen sie grundsätzlich nicht, um in Deutschland nach einer Arbeitsstelle zu suchen.

Für Drittstaatsangehörige gibt es zwei unterschiedliche Zugangswege:

  • die Chancenkarte als anerkannte Fachkraft
  • die Chancenkarte über das Punktesystem

Die Chancenkarte Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, welcher Weg auf Ihre Qualifikation zutrifft. Der offizielle Überblick befindet sich auf dem Regierungsportal Make it in Germany.

Weg 1: Chancenkarte mit anerkannter Qualifikation

Der erste Weg gilt für Personen, deren ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss in Deutschland vollständig anerkannt beziehungsweise mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Auch ein in Deutschland erworbener Berufs- oder Hochschulabschluss kann diesen Zugang ermöglichen.

Wer auf diesem Weg als Fachkraft gilt, muss keine Punkte sammeln. Für die Chancenkarte selbst ist in diesem Fall außerdem kein formaler Sprachnachweis erforderlich. Deutschkenntnisse bleiben dennoch ein erheblicher Vorteil, weil viele Arbeitgeber sie im Arbeitsalltag voraussetzen.

Die volle Anerkennung bedeutet nicht automatisch, dass jede Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen ausgeübt werden darf. Bei reglementierten Berufen kann zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich sein.

Weg 2: Chancenkarte über das Punktesystem

Wenn der Abschluss in Deutschland nicht vollständig anerkannt ist, kann die Chancenkarte über das Punktesystem beantragt werden. Dafür müssen zunächst bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

Erforderlich ist eine im Ausbildungsstaat staatlich anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation. Bei einer Berufsausbildung muss die vorgeschriebene Ausbildungsdauer grundsätzlich mindestens zwei Jahre betragen. Zusätzlich müssen Bewerber mindestens Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 nachweisen.

Erst wenn diese Grundbedingungen erfüllt sind, werden die Chancenkarte Punkte berechnet. Insgesamt sind mindestens sechs Punkte notwendig.

Wie werden die Punkte berechnet?

Punkte können für mehrere Kriterien vergeben werden:

  • Vier Punkte erhalten Sie, wenn eine deutsche Anerkennungsstelle eine teilweise Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation festgestellt hat oder für einen reglementierten Beruf noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
  • Drei Punkte gibt es für mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der vergangenen sieben Jahre.
  • Zwei Punkte erhalten Sie für mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der vergangenen fünf Jahre.
  • Für Deutschkenntnisse auf Niveau A2 wird ein Punkt vergeben, für B1 zwei Punkte und für B2 oder besser drei Punkte.
  • Englischkenntnisse auf Niveau C1 können einen zusätzlichen Punkt bringen.
  • Eine Qualifikation in einem offiziell erfassten Mangelberuf bringt einen Punkt.
  • Wer bei der Antragstellung nicht älter als 35 Jahre ist, erhält zwei Punkte. Personen über 35 bis einschließlich 40 Jahre erhalten einen Punkt.
  • Ein rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland innerhalb der vergangenen fünf Jahre kann einen Punkt bringen. Reine touristische Aufenthalte zählen nicht.
  • Ein weiterer Punkt ist möglich, wenn Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam einreisen und beide die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllen.

Alle Angaben müssen durch geeignete Dokumente, Bescheide oder Zertifikate belegt werden. Die verbindliche gesetzliche Grundlage bilden § 20a und § 20b des Aufenthaltsgesetzes.

Wie müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?

Beim Zugang über das Punktesystem benötigen Sie mindestens Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Höhere Deutschkenntnisse bringen zusätzliche Punkte. Gleichzeitig verbessern sie die Chancen bei der Jobsuche, besonders in handwerklichen, technischen, logistischen und kundenbezogenen Berufen.

Sprachzertifikate müssen von anerkannten Prüfungsanbietern stammen. Nach Angaben des Regierungsportals werden in der Regel Zertifikate akzeptiert, deren Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Welche Nachweise im konkreten Fall gelten, sollten Sie vor der Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung kontrollieren.

Bei einer vollständig anerkannten Qualifikation ist für die Chancenkarte selbst kein Sprachnachweis vorgeschrieben. Der Arbeitgeber kann trotzdem bestimmte Sprachkenntnisse verlangen.

Wie wird der Lebensunterhalt nachgewiesen?

Unabhängig davon, ob Sie die Chancenkarte als anerkannte Fachkraft oder über das Punktesystem beantragen, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt während der Arbeitssuche sichern.

Für 2026 gilt grundsätzlich ein monatlicher Finanzierungsbedarf von mindestens 1.091 Euro netto. Der Nachweis kann unter anderem über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung erfolgen.

Auch ein Arbeitsvertrag für eine erlaubte Teilzeitbeschäftigung kann berücksichtigt werden. Wenn daraus mindestens 1.091 Euro netto pro Monat erzielt werden, kann die finanzielle Voraussetzung erfüllt sein. Bei einem niedrigeren Einkommen muss die Differenz beispielsweise über ein Sperrkonto abgesichert werden.

Da dieser Betrag angepasst werden kann, sollte er unmittelbar vor der Antragstellung noch einmal auf der offiziellen Chancenkarte-FAQ von Make it in Germany überprüft werden.

Wie lange gilt die Chancenkarte?

Die erste Chancenkarte wird als sogenannte Such-Chancenkarte für höchstens zwölf Monate erteilt. Wird der Lebensunterhalt nur für einen kürzeren Zeitraum nachgewiesen, kann auch die Gültigkeit entsprechend kürzer ausfallen.

Eine Verlängerung der Such-Chancenkarte ist innerhalb der maximalen Gesamtdauer von zwölf Monaten möglich, wenn sich die finanzielle Situation verbessert. Nach Ablauf des Suchzeitraums ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre als Folge-Chancenkarte nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Dafür muss unter anderem ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegen. Außerdem darf kein anderer passender Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erteilt werden können.

Was darf man während der Jobsuche arbeiten?

Mit der Such-Chancenkarte dürfen Sie eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen mit insgesamt höchstens 20 Stunden pro Woche ausüben.

Zusätzlich sind Probebeschäftigungen von jeweils maximal zwei Wochen pro Arbeitgeber möglich. Eine solche Probearbeit muss auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder eine Maßnahme zur Anerkennung der Berufsqualifikation ausgerichtet sein.

Die Chancenkarte erlaubt damit keine uneingeschränkte Vollzeitbeschäftigung. Wer eine reguläre Stelle antreten möchte, benötigt dafür normalerweise einen passenden Aufenthaltstitel.

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Wie kann man bereits vor der Einreise nach Jobs suchen?

Die Chancenkarte ist keine Pflicht. Sie können bereits aus Ihrem Heimatland nach einer qualifizierten Beschäftigung suchen und nach einem erfolgreichen Jobangebot einen anderen passenden Aufenthaltstitel beantragen.

Erstellen Sie zunächst ein vollständiges Bewerbungsprofil mit Berufserfahrung, Ausbildung, Sprachkenntnissen, Führerscheinen und Zertifikaten. Mit dem kostenlosen KI-Lebenslauf von EUJoby können Sie daraus einen Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch erzeugen.

Achten Sie bei Stellenanzeigen besonders auf:

  • die genaue Berufsbezeichnung und die beschriebenen Aufgaben
  • erforderliche Berufserfahrung und Qualifikationen
  • verlangte Deutsch- oder Englischkenntnisse
  • Arbeitsort, mögliche Montageeinsätze und Arbeitszeiten
  • Bruttogehalt und mögliche Zuschläge
  • Kosten und Bedingungen einer angebotenen Unterkunft
  • Unterstützung des Arbeitgebers bei Dokumenten und Behördenverfahren

Informieren Sie den Arbeitgeber frühzeitig darüber, ob Sie die Chancenkarte bereits besitzen, einen Antrag vorbereiten oder noch einen anderen Aufenthaltstitel benötigen.

Wie wird die Chancenkarte beantragt?

Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben und ein Visum benötigen, können Sie den Antrag in vielen Ländern online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beginnen. Dort werden das Formular ausgefüllt und die erforderlichen Dokumente hochgeladen.

Nach der digitalen Vorprüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Anschließend folgt normalerweise ein Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einem von ihr eingesetzten Dienstleister. Dort werden gegebenenfalls Originaldokumente geprüft, biometrische Daten aufgenommen und Gebühren bezahlt.

Zu den typischen Unterlagen gehören ein gültiger Reisepass, Qualifikationsnachweise, Anerkennungs- oder Bewertungsunterlagen, gegebenenfalls ein Sprachzertifikat, der Finanzierungsnachweis und ein Nachweis über die Krankenversicherung. Die Botschaft kann weitere Dokumente verlangen.

Der offizielle Einstieg in das Verfahren ist das Auslandsportal des Auswärtigen Amts.

Was passiert nach einem Jobangebot?

Wenn Sie in Deutschland einen Arbeitgeber finden, müssen Sie vor Aufnahme einer regulären Beschäftigung den passenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Abhängig von Qualifikation, Stelle und Gehalt kommen beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, eine Blaue Karte EU, ein Aufenthaltstitel für Berufserfahrene oder eine Anerkennungspartnerschaft infrage.

Der Arbeitgeber sollte dafür in der Regel das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausfüllen und unterschreiben. Die Ausländerbehörde holt damit, sofern erforderlich, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.

Ein Arbeitsplatz ist keine automatische Garantie für einen Aufenthaltstitel. Die Stelle und der Bewerber müssen sämtliche Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltstitels erfüllen. Beginnen Sie eine Vollzeitbeschäftigung erst, wenn die entsprechende Erlaubnis vorliegt.

Häufige Fragen zur Chancenkarte Deutschland 2026

Brauche ich bereits einen Arbeitsvertrag?

Nein. Die Such-Chancenkarte wurde gerade für Personen geschaffen, die noch kein konkretes Jobangebot haben. Eine Stelle kann jedoch bereits aus dem Ausland gesucht werden.

Reichen sechs Punkte automatisch für die Erteilung?

Nein. Neben der Mindestpunktzahl müssen die Grundvoraussetzungen erfüllt und alle Angaben belegt werden. Dazu gehören insbesondere eine geeignete Qualifikation, die erforderlichen Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Kann ich mit der Chancenkarte Vollzeit arbeiten?

Während der Arbeitssuche sind grundsätzlich nur Nebenbeschäftigungen von insgesamt höchstens 20 Stunden pro Woche und begrenzte Probebeschäftigungen erlaubt. Für eine reguläre Vollzeitstelle benötigen Sie normalerweise einen anderen Aufenthaltstitel.

Muss meine Qualifikation vollständig anerkannt sein?

Nein. Bei vollständiger Anerkennung können Sie die Chancenkarte ohne Punktesystem beantragen. Ohne vollständige Anerkennung kann der Zugang über das Punktesystem möglich sein, sofern Sie die Grundvoraussetzungen erfüllen und mindestens sechs Punkte erreichen.

Wird die Chancenkarte automatisch verlängert?

Nein. Die Such-Chancenkarte gilt höchstens zwölf Monate. Eine Folge-Chancenkarte von bis zu zwei Jahren ist nur in bestimmten Fällen möglich und muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Fazit: Voraussetzungen zuerst prüfen, Jobsuche früh beginnen

Die Chancenkarte Deutschland 2026 kann qualifizierten Menschen die Jobsuche vor Ort erleichtern. Entscheidend ist zunächst, ob Sie als anerkannte Fachkraft gelten oder mindestens sechs Punkte erreichen müssen.

Prüfen Sie anschließend Ihre Finanzierung, Sprachkenntnisse und Dokumente. Beginnen Sie möglichst schon vor der Einreise mit der Jobsuche und verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Chancenkarte automatisch zu einer dauerhaften Arbeitserlaubnis führt.

Jetzt passende Arbeitgeber finden: EUJoby App herunterladen, Profil anlegen und aktuelle Stellenangebote in Deutschland prüfen.

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